Mit dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard sicher in die Zukunft starten

Erweiterte Schutz- und Hygienemaßnahmen in unserem Arbeitsumfeld sind durch die Pandemie zu einem Pflichtbestandteil unserer beruflichen Zukunft geworden.
Erste Standards, wie der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard, sind seit April 2020 für die Berufsgruppen in den einzelnen Bundesländern bindend.

Setzen Sie diese Maßnahmen und Empfehlungen jetzt in Ihrem Arbeitsumfeld um:

  • Ermittlung der Gefahren durch eine Gefährdungsbeurteilung (gemäß DIN EN ISO 45001)
  • Erstellung eines Maßnahmenplans spezifisch auf Ihre Tätigkeit, Branche, Berufsgenossenschaft, Unfallkasse und nach Bundesland
  • Verfolgung der Maßnahmen durch eine spezifische Checkliste

Ich setze diese Arbeitsschutzstandards mit Ihnen branchenspezifisch um.

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Ralf Brenneisen

www.brenneisen.expert

So a Kas! [kà:s] (Hochdeutsch: So ein Käse)

Über kulinarische Verordnungen

Eine Verordnung zur Herstellung einer bayrischen Spezialität brachte vielerorts eine Steilvorlage zum Massln [màssln] (Hochdeutsch: schimpfen, nörgeln):

Seit 2015 ist durch die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates
 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel der „Obazda“/„Obatzter“ des Mitgliedstaates Deutschland geregelt.

In dem Papier werden die verpflichtenden Zutaten und die freigestellten Zutaten detailliert und auf’s Prozent genau festgelegt:
Es muss mindestens 40 Prozent Camembert und/oder Brie und insgesamt mindestens 50 Prozent Käse enthalten. Er muss erkennbare Käsestücke enthalten, würzig-aromatisch duften und schmecken sowie eine hellorange Farbe haben.
Die Geschichte und Tradition der Weichkäsezubereitung sowie die geographischen Wurzeln werden in erfrischend, klarer Schreibweise erläutert.

Andere Verordnungen zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Bananen (die Länge muß mindestens 14 cm und die Dicke mindestens 27 mm betragen) (EG) Nr. 2257/94 und Gurken (EWG) Nr. 1677/88, welche die maximale Krümmung (10 mm auf 10 cm Länge) der Gurke regulieren, bringen einen zum Staunen und Nachdenken.

Bevor man sich jedoch zu sehr über diese Verordnungen bis zum Herzkasperl [heàzzkàschbàl] (Hochdeutsch: Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt) aufregt, sollte man die Quelle und die Initiatoren der Verordnungen anhören.

Das angebliche EU-Dirndl-Dekolleté-Verbot im Biergarten nicht!
Die eigentliche Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV) schreibt keine Dekolleté-Bedeckungen für Bedienungen in Biergärten vor.

Im Falle des „Obazda/Obatzter“ war es eine bayrische Landesvereinigung, die Produkte mit eindeutiger regionaler Herkunft und langer Genusstradition schützen lies.
Heute findet man in der Datenbank DOOR (Dossier number: DE/PGI/0005/01069) „Obazda/Obatzter“ als geschützte geografische Angabe (g.g.A) nun neben bekannten, weltberühmten Spezialitäten:
Serrano-Schinken aus Spanien, Champagner aus Frankreich, Feta aus Griechenland, Aceto Balsamico aus Modena, Hessischer Apfelwein oder Nürnberger Rostbratwürste, Abensberger und Schrobenhausener Spargel aus Deutschland.

Ist das kein Grund, stolz auf so einen Käse zu sein?

Sie dürfen sich auch mit irgendeinem regulierten Käse beschäftigen?
Sprechen wir darüber, ich liefere Ihnen das Rezept.

Umstellung auf die DIN EN ISO 9001:2015

Terminsache:

Ihr Unternehmen besitzt noch ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008?

Denken Sie daran: Alle DIN EN ISO 9001:2008 Zertifikate verlieren am 14.08.2018 ihre Gültigkeit.

Nach dem Zertifikatsauslaufdatum kann keine Überwachung oder Re-Zertifizierung mehr durchgeführt werden.  Ein Erst – Zertifizierungsaudit mit Stage 1 Bereitschaftsbewertung und ein Stage 2 Zertifizierungsaudit ist dann notwendig, um eine erneute Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 zu ermöglichen.

Ich unterstütze Sie gerne bei diesem Projekt und freue mich auf Ihren Anruf.

Die Revision der ISO/TS 16949:2009 zur IATF 16949

Aus ISO/TS 16949:2009 wird IATF 16949

Durch die IATF (International Automotive Task Force) und die ISO (International Organization for Standardization) wurde veröffentlicht, dass der Standard ISO/TS 16949:2009 durch die IATF 16949 ersetzt wird.*

Die IATF 16949 übernimmt die High Level Structure der ISO 9001:2015 in vollem Umfang.

Die Veröffentlichung der Zertifizierungsvorgaben sind für November 2016 geplant.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Ihre ISO/TS 16949:2009 zertifizierte Organisation muss durch ein „Transitionaudit“ auf die IATF 16949 umgestellt werden. Dieses muss bis spätestens Mai 2018 mit dem Aufwand eines Wiederholungsaudits durchgeführt werden.

 

Die IATF 16949 beinhaltet im Zuge der Weiterentwicklung u.a.:

  • Kundenspezifische Anforderungen der Automobilindustrie
  • Kontinuierliche Verbesserung und Fehlervermeidung
  • Anforderungen zur unternehmerischen Verantwortung

 

Planen Sie das Transitionaudit frühzeitig ein (letzte Transitionaudits Mai 2018!)

Alle ISO/TS 16949:2009 Zertifikate laufen am 14.09.2018 aus! 

*Quelle: www.iatfglobaloversight.org

 

 

 

 

 

 

 

 

Die neuen Anforderungen an die oberste Leitung des Unternehmens

Seit November 2015 ist sie druckfrisch in der deutschen Fassung zu erhalten: die ISO 9001:2015.

Hier werden Sie, als Geschäftsführer, insbesondere in Kapitel 5 „Führung“ bei der Zertifizierung besonders gefordert:

„Die Führung des Unternehmens muss Rechenschaft für die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems übernehmen.“*

Hier wurde Rechenschaft aus dem englischen Wort accountability übersetzt. Damit meint die Norm, dass die Verantwortung nicht (mehr) delegiert werden kann.

Die neun Einzelforderungen ergeben sich aus 5.1.1 b-j

Bereiten Sie sich rechtzeitig vor dem Audit auf Ihre neue Aufgabe vor!

Die Revision der Norm fordert in vielen Kapiteln sehr eingreifende Veränderungen in den QM-Systemen.

Sollten Sie Fragen zur ISO 9001:2015 haben oder ganz allgemein eine Beratung zu Qualitätsmanagementsystemen wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

*Quelle DIN EN ISO 9001:2015

Prozesse mit datenschutzrechtlichen Inhalten (BDSG/TMG)

Risiken in Prozessen mit datenschutzrechtlichen Inhalten erkennen

Das Thema Datenschutz ist oft nur im Zusammenhang mit den bekannten sozialen Netzwerken in den Medien zu lesen.

Dabei greift der gesetzliche Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bereits beim Ausfüllen von Anmeldeformularen oder Bestellungen.

Für das Betreiben der gewerblichen -oder Vereinshomepage gelten die Gesetze des Telemediengesetzes (TMG).

Kennen Sie die Schnittstellen zu Prozessen mit datenschutzrechtlichen Inhalten in Ihrem Unternehmen oder Verein?

Sind Sie sich bewusst, welche Prozesse und die damit verbundenen Medien (Formulare, Homepage, soziale Netzwerke..) juristisch geprüft werden sollten?

Machen Sie diese Schnittstellen transparent, um diese Vorgänge zu kontrollieren!

Vermeiden Sie kostspielige Abmahnfallen und juristische Nachspiele durch den Überblick auf Ihre Vorgänge im Unternehmen oder Verein!

Sollten Sie weitergehende Fragen zu diesem Thema haben oder ganz allgemein eine Beratung zu Prozessanalysen wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Die Änderungen bei der ISO 9001 und ihre Auswirkungen

Die ISO 9001 unterliegt derzeit einer Revision, die voraussichtlich im September 2015 in ihrer finalen Version in Kraft treten wird. Ziel ist die Vereinfachung der Anwendung und die Kompatibilität verschiedener Manage-mentsysteme (z.B. Umweltmanagement nach ISO 14001).

Eine der wichtigsten Neuerung für die Einführung eines QM-Systems in Ihr Unternehmen bzw. für die Planung der Erstzertifizierung nach ISO 9001:2015 besteht darin, dass in Punkt 8 „Messung, Analyse und Verbesserung“ durch „Betrieb“ ersetzt wird:

8.      Betrieb
8.1    Betriebliche Planung und Steuerung
8.2    Bestimmen von Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen
8.3    Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen
8.4    Kontrolle von extern bereitgestellten Produkten und Dienstleistungen
8.5    Produktion und Dienstleistungserbringung
8.6    Freigabe von Produkten und Dienstleistungen
8.7    Steuerung nichtkonformer Prozessergebnisse, Produkte und Dienstleistungen

Von Relevanz ist dabei die Neuerung unter Punkt 8.4 „Kontrolle von extern bereitgestellten Produkten und Dienstleistungen“ (früher „Beschaffung“) – als Konsequenzen ergeben sich daraus:

  • Die Leitung trägt die Verantwortung für die Funktionalität des QM-Systems.
  • Ein QM-Beauftragter wird als Funktion nicht mehr explizit gefordert.
  • Verantwortung und Befugnisse für das QM-System müssen eigens festgelegt werden.

Sollten Sie weitergehende Fragen nach den Auswirkungen dieser Änderungen haben oder ganz allgemein eine Beratung zur Zertifizierung nach ISO 9001:2015 wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!