So a Kas! [kà:s] (Hochdeutsch: So ein Käse)

Über kulinarische Verordnungen

Eine Verordnung zur Herstellung einer bayrischen Spezialität brachte vielerorts eine Steilvorlage zum Massln [màssln] (Hochdeutsch: schimpfen, nörgeln):

Seit 2015 ist durch die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates
 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel der „Obazda“/„Obatzter“ des Mitgliedstaates Deutschland geregelt.

In dem Papier werden die verpflichtenden Zutaten und die freigestellten Zutaten detailliert und auf’s Prozent genau festgelegt:
Es muss mindestens 40 Prozent Camembert und/oder Brie und insgesamt mindestens 50 Prozent Käse enthalten. Er muss erkennbare Käsestücke enthalten, würzig-aromatisch duften und schmecken sowie eine hellorange Farbe haben.
Die Geschichte und Tradition der Weichkäsezubereitung sowie die geographischen Wurzeln werden in erfrischend, klarer Schreibweise erläutert.

Andere Verordnungen zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Bananen (die Länge muß mindestens 14 cm und die Dicke mindestens 27 mm betragen) (EG) Nr. 2257/94 und Gurken (EWG) Nr. 1677/88, welche die maximale Krümmung (10 mm auf 10 cm Länge) der Gurke regulieren, bringen einen zum Staunen und Nachdenken.

Bevor man sich jedoch zu sehr über diese Verordnungen bis zum Herzkasperl [heàzzkàschbàl] (Hochdeutsch: Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt) aufregt, sollte man die Quelle und die Initiatoren der Verordnungen anhören.

Das angebliche EU-Dirndl-Dekolleté-Verbot im Biergarten nicht!
Die eigentliche Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV) schreibt keine Dekolleté-Bedeckungen für Bedienungen in Biergärten vor.

Im Falle des „Obazda/Obatzter“ war es eine bayrische Landesvereinigung, die Produkte mit eindeutiger regionaler Herkunft und langer Genusstradition schützen lies.
Heute findet man in der Datenbank DOOR (Dossier number: DE/PGI/0005/01069) „Obazda/Obatzter“ als geschützte geografische Angabe (g.g.A) nun neben bekannten, weltberühmten Spezialitäten:
Serrano-Schinken aus Spanien, Champagner aus Frankreich, Feta aus Griechenland, Aceto Balsamico aus Modena, Hessischer Apfelwein oder Nürnberger Rostbratwürste, Abensberger und Schrobenhausener Spargel aus Deutschland.

Ist das kein Grund, stolz auf so einen Käse zu sein?

Sie dürfen sich auch mit irgendeinem regulierten Käse beschäftigen?
Sprechen wir darüber, ich liefere Ihnen das Rezept.